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   BFH, 23.04.2007 - I B 27/07   

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https://dejure.org/2007,15660
BFH, 23.04.2007 - I B 27/07 (https://dejure.org/2007,15660)
BFH, Entscheidung vom 23.04.2007 - I B 27/07 (https://dejure.org/2007,15660)
BFH, Entscheidung vom 23. April 2007 - I B 27/07 (https://dejure.org/2007,15660)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO § 46; ; FGO § 60 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 60 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 60 Abs. 3
    Abtretung Erstattungsforderung; Beiladung

  • datenbank.nwb.de

    Beiladung eines Abtretungsempfängers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 15.03.1990 - V B 174/89

    Unnötige Beiladung eines Dritten mangels Beteiligung am Verfahren

    Auszug aus BFH, 23.04.2007 - I B 27/07
    Eine solche Beteiligung an dem Steuerschuldverhältnis (als Grundlage des im Klageverfahren streitigen Steueranspruchs) liegt allein mit Blick auf die Abtretung einer Erstattungsforderung nicht vor (s. Senatsurteil vom 9. April 1986 I R 62/81, BFHE 146, 344, BStBl II 1986, 565; BFH-Beschluss vom 15. März 1990 V B 174/89, BFH/NV 1991, 246).

    So gesehen ist den Belangen des Steuerpflichtigen aber noch stärker Rechnung zu tragen, wenn ein gleichgerichtetes Interesse des Steuerpflichtigen und des Beizuladenden (Abtretungsempfängers) am Ausgang des Klageverfahrens vorliegt (BFH-Beschluss in BFH/NV 1991, 246).

  • BFH, 16.04.2002 - VIII B 171/01

    Notwendige Beiladung des anderen Elternteils

    Auszug aus BFH, 23.04.2007 - I B 27/07
    Das ist dann der Fall, wenn die Entscheidung notwendigerweise und unmittelbar Rechte Dritter gestaltet, verändert oder zum Erlöschen bringt, insbesondere in Fällen, in denen das, was einen Prozessbeteiligten begünstigt oder benachteiligt, notwendigerweise umgekehrt den Dritten benachteiligen oder begünstigen muss (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. April 2002 VIII B 171/01, BFHE 198, 300, BStBl II 2002, 578; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 60 FGO Rz 19, m.w.N.).
  • FG Münster, 02.02.2007 - 9 K 5138/02

    Einordnung der Körperschaftsteuer-Anrechnungsbeträge auf vereinnahmte

    Auszug aus BFH, 23.04.2007 - I B 27/07
    Die Klägerin in dem beim Finanzgericht (FG) Münster anhängigen Verfahren 9 K 5138/02 K,F (betreffend Körperschaftsteuer 2000 u.a.) hatte der Insolvenzschuldnerin einen Erstattungsanspruch zur Körperschaftsteuer 2000 in Höhe von ... EUR nach Maßgabe des § 46 der Abgabenordnung abgetreten.
  • BFH, 09.04.1986 - I R 62/81

    Abtretung - Erstattungszahlungsanspruch - Verwaltungsakt - Verletzung eigener

    Auszug aus BFH, 23.04.2007 - I B 27/07
    Eine solche Beteiligung an dem Steuerschuldverhältnis (als Grundlage des im Klageverfahren streitigen Steueranspruchs) liegt allein mit Blick auf die Abtretung einer Erstattungsforderung nicht vor (s. Senatsurteil vom 9. April 1986 I R 62/81, BFHE 146, 344, BStBl II 1986, 565; BFH-Beschluss vom 15. März 1990 V B 174/89, BFH/NV 1991, 246).
  • BFH, 17.08.1978 - VII B 30/78

    Einfache Beiladung - Widerspruch des FA - Entgegengesetztes Interesse des

    Auszug aus BFH, 23.04.2007 - I B 27/07
    Nach der Rechtsprechung ist das Interesse des Steuerpflichtigen an der Wahrung des Steuergeheimnisses im Regelfall höher zu bewerten als das Interesse des Beizuladenden an der Verbesserung seiner Rechtsposition durch die Beiladung, wenn der Beizuladende ein den Belangen des Klägers entgegengesetztes Interesse am Ausgang des Rechtsstreits hat und der Steuerpflichtige der Beiladung widerspricht (BFH-Beschluss vom 17. August 1978 VII B 30/78, BFHE 126, 7, BStBl II 1979, 25).
  • BFH, 19.09.2013 - V B 78/12

    Beiladung

    b) Die Ablehnung der Beiladung erscheint gleichwohl ermessensfehlerfrei, weil nach der Rechtsprechung des BFH das Interesse des Steuerpflichtigen an der Wahrung des Steuergeheimnisses im Regelfall höher zu bewerten ist als das Interesse des Beizuladenden an der Verbesserung seiner Rechtsposition, zumal, wenn der Beizuladende ein den Belangen des Klägers entgegengesetztes Interesse am Ausgang des Rechtsstreits hat und der Steuerpflichtige der Beiladung --wie im Streitfall-- widerspricht (BFH-Beschlüsse vom 23. April 2007 I B 27/07, BFH/NV 2007, 1675; vom 17. August 1978 VII B 30/78, BFHE 126, 7, BStBl II 1979, 25).
  • BFH, 24.02.2009 - I B 172/08

    Kein Finanzrechtsweg bei Verweigerung der Einsichtnahme in die Akten eines

    Im Übrigen ist nicht zu ersehen, aus welchen Gründen eine Entscheidung über die Wirksamkeit des Widerrufs der Abtretungsanzeigen im Verfahren 3 K 3077/07 bindende Wirkung in den Rechtsbehelfsverfahren der Antragstellerin gegen den Rückforderungsbescheid haben könnte; ein Fall der notwendigen Beiladung gemäß § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO war somit nicht gegeben (vgl. Senatsbeschluss vom 23. April 2007 I B 27/07, BFH/NV 2007, 1675, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 29.01.2008 - 1 K 98/04

    Abtretungsanzeige: Wirksamkeit und Gutglaubensschutz bei Abtretung von

    Eine solche Beteiligung an dem Steuerschuldverhältnis (als Grundlage des im Klageverfahren streitigen Steueranspruchs) liegt allein mit Blick auf die Abtretung einer Erstattungsforderung nicht vor (BFH Beschluss vom 23.04.2007, I B 27/07 [...] Rechtsprechungsdatenbank; BFH- Urteil vom 9. April 1986 I R 62/81, BFHE 146, 344, BStBl II 1986, 565).
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